• SEK I (Mittlere Reife)

Tageskolleg
(Abitur Online/Abendgymnasium
bitte weiter unten lesen.)

Die Aufnahmebedingungen für den Zugang mit der Mittleren Reife (Sek I) sind wie folgt:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • eine mindestens 2-jährige, abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder der Nachweis eines gleichwertigen zweijährigen beruflichen Werdegangs, hierzu zählen auch andere Nachweise wie Zivildienst, Bundeswehr, soziales Jahr, bis zu einem Jahr nachgewiesene Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit
  • Mittlere Reife (Sek I)
  • Sind im Abschlusszeugnis über den Sekundarabschluss I in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens jeweils befriedigende Leistungen erreicht worden, wird in der Regel keine Aufnahmeprüfung durchgeführt.

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn keine der schriftlichen Prüfungen schlechter als mit der Note ausreichend oder nur eine mit der Note mangelhaft bewertet ist. Ist eine schriftliche Prüfung mit der Note ungenügend oder sind zwei schriftliche Prüfungen mit der Note mangelhaft bewertet, wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. In allen anderen Fällen ist die Aufnahmeprüfung nicht bestanden.

Um sich zu bewerben, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  • den ausgefüllten Personalbogen     Anmeldeformular
  • Ihren aktueller Lebenslauf (Unterschrift und Datum nicht vergessen)
  • Ihr aktuelles Passfoto
  • beglaubigte Kopien der folgenden Zeugnisse:
    • Abgangs- oder Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule (Zeugnis der Mittleren Reife)
    • Abgangs- oder Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule
    • Prüfungszeugnis der IHK, HwK o.ä.
    • oder Nachweise geregelter Berufstätigkeit, z. B. Sozialversicherungsnachweise (siehe auch: Voraussetzungen)

Beglaubigt“ bedeutet, dass die Kopie einen Vermerk trägt, der die Übereinstimmung von Kopie und Original bescheinigt. Darüber hinaus trägt die Kopie die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

In Deutschland können Beglaubigungen von Kopien von einem Notar oder jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Rathaus, Behörde, Bürgerbüro etc.), vorgenommen werden. Außerdem werden Kopien anerkannt, die von der ausstellenden Schule beglaubigt sind.

Einfache Kopien reichen nicht aus.

Beglaubigungen kosten in der Regel Geld. Deshalb können Sie alternativ mit den Originalzeugnissen auch an unserer Schule im Sekretariat vorbeikommen. Wir fertigen die Kopien für Sie unentgeltlich an.

 

 Abitur Online/Abendgymnasium

Die Aufnahmebedingungen für den Zugang mit der Mittleren Reife (Sek I) sind wie folgt:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • eine mindestens 2-jährige, abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder der Nachweis eines gleichwertigen zweijährigen beruflichen Werdegangs, hierzu zählen auch andere Nachweise wie Zivildienst, Bundeswehr, soziales Jahr, bis zu einem Jahr nachgewiesene Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit
  • Mittlere Reife (Sek I)
  • Wahlpflichtfach ist eine zweite, neu einsetzende Fremdsprache,  zurzeit an unserer Schule ausschließlich Französisch, für Studierende, die nicht in der Sekundarstufe I mindestens vier Jahre lang, einschließlich des zuletzt besuchten Schuljahres, aufsteigend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.
  • Im Abendgymnasium findet keine Aufnahmeprüfung stand. Das erste Semester ist ein Probesemester. Das Probesemester ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den vier Hauptfächern vorliegen.
  • Während des Schulbesuches muss die Berufstätigkeit mindestens während der ersten drei Semester beibehalten werden. Danach kann die Arbeit ganz oder teilweise aufgegeben werden und es besteht gegebenenfalls Anspruch auf BAföG.

 Um sich zu bewerben, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  • den ausgefüllten Personalbogen    Anmeldeformular
  • Ihren aktueller Lebenslauf (Unterschrift und Datum nicht vergessen)
  • Ihr aktuelles Passfoto
  • beglaubigte Kopien der folgenden Zeugnisse:
    • Abgangs- oder Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
      (Zeugnis der Mittleren Reife)
    • Abgangs- oder Abschlusszeugnis der berufsbildenden Schule
    • Prüfungszeugnis der IHK, HwK o.ä.
    • oder Nachweise geregelter Berufstätigkeit, z. B. Sozialversicherungsnachweise
      (siehe auch: Voraussetzungen)

Beglaubigt“ bedeutet, dass die Kopie einen Vermerk trägt, der die Übereinstimmung von Kopie und Original bescheinigt. Darüber hinaus trägt die Kopie die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

In Deutschland können Beglaubigungen von Kopien von einem Notar oder jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Rathaus, Behörde,Bürgerbüro etc.), vorgenommen werden. Außerdem werden Kopien anerkannt, die von der ausstellenden Schule beglaubigt sind.

Einfache Kopien reichen nicht aus.

Beglaubigungen kosten in der Regel Geld. Deshalb können Sie alternativ mit den Originalzeugnissen auch an unserer Schule im Sekretariat vorbeikommen. Wir fertigen die Kopien für Sie unentgeltlich an.

 

 

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